Keine Diskriminierung von US-Expats
Antragsteller: Kerry Hoppe
US-Staatsbürger und andere sog. „US-Persons“ (Inhaber der Greencard), die im US-Ausland leben, unterliegen gegenüber dem US-amerikanischen Staat umfangreichen Auskunftspflichten in Bezug auf ihr Auslandsvermögen, um dessen korrekte Versteuerung sicherzustellen. Zu diesen Reporting-Pflichten gehören insbesondere FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) and FBAR (Foreign Bank Account Act), die nicht nur US-Persons selbst Handlungspflichten auferlegen, sondern auch für die betreffenden Banken mit nicht unerheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind. Für US-Persons wird es daher zunehmend schwer, Banken zu finden, die bereit sind, sie als Neukunden zu aufzunehmen. Zum Teil kommt es sogar zu Kontoauflösungen bei Bestandskunden, da man nicht mehr bereit ist, dem Mehraufwand der Reporting-Pflichten nachzukommen.
Inwiefern dies mit dem Zahlungskontengesetz, dem Umsetzungsgesetz der Zahlungskontenrichtlinie, vereinbar ist, sei dahingestellt.
Grundsätzlich ist der Ärger über den zusätzlichen Aufwand, den US-Persons als Klienten mit sich bringen, nachvollziehbar. Die Reporting-Erfordernisse der Vereinigten Staaten erscheinen im internationalen Vergleich übergriffig und sind zudem bei Non-Compliance mit drakonischen Geld- und Haftstrafen bedroht. Trotzdem kann dieser Ärger nicht auf dem Rücken der rund 400.000 US-Expats in Deutschland ausgetragen werden und im Ergebnis dazu führen, dass ihnen jede Art von Finanztransaktion unmöglich wird.
Besonders kritisch sehen wir Liberale aber die Rolle der Sparkassen in diesem Kontext - auch hier kommt es zur Ablehnung von US-Persons.
Da alle Sparkassen zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten gehören setzen wir uns dafür ein, zu überprüfen, ob es an einer Rechtspflicht zur Annahme von US-Persons als Klienten mangelt, oder es sich hier schlicht und ergreifend um ein Vollzugsdefizit aufgrund von Unwissen auf Seiten der einzelnen Kreditinstitute handelt.
Antrag angenommen